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Hendricks legt Fracking-Erlaubnisgesetz vor30.11.1999

Korbach. Die Bürgerinitiative (BI) lebenswertes Korbach e.V. ist schwer enttäuscht von dem von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung der umweltgefährdenden Fracking-Technologie.

Während sie immer wieder beteuert Fracking verbieten zu wollen, ermöglicht sie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auf Dreiviertel der Fläche Deutschlands diese gefährliche Technologie.
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts das Pro-Fracking-Gesetz auf den Weg zu bringen, setzt es die Bevölkerung und die Umwelt weiträumig den Gefahren der unbeherrschbaren Risikotechnik wie Grundwasserkontaminationen und Erdbeben aus.

Laut dem Gesetzentwurf wird Fracking in Sandstein auf dieser Fläche in allen Tiefen freigegeben und in Kohleflözen sowie Schiefergestein, wie wir es in Nordhessen vorfinden, wird Fracking ab einer Tiefe von 3.000 Metern freigegeben. Oberhalb dieser Tiefe wird die faktische Entscheidung in die Hände einer überwiegend mit Fracking-Befürwortern besetzten Kommission gegeben. Ab 2018 wäre grundsätzlich Fracking in Schiefergestein auch in geringeren Tiefen möglich, sobald die Kommission zustimmen würde.
Stimmten die Bundestagsabgeordneten dem Einsatz der einseitig besetzten Expertenkommission zu, würden sie ihren parlamentarischen Entscheidungsauftrag aus der Hand geben.

Die BI erinnert an den von BNK gestellten und mittlerweile wieder zurückgezogenen Antrag auf Fracking in Nordhessen, wo ein Zielhorizont von 3.000 Metern beantragt wurde.
"Mit diesem Gesetzentwurf wäre Fracking in Nordhessen sofort möglich, sofern der nächste Antragsteller nur beispielsweise 3.010 Meter als Zielhorizont beantragen würde," sagt Harald Rücker, der 1. Vorsitzende der BI. "Das wäre nicht nur im Hinblick auf die verwendeten Chemikalien und das giftige Lagerstättenwasser, für das es noch kein umweltverträgliches Entsorgungskonzept gibt, sondern auch wegen dem bei uns vorwiegend vorhandenen, löchrigen Karstgestein eine Katastrophe. Setzungen und Erdbeben wären vorprogrammiert," ergänzt Rücker.

Im Kabinettsbeschluss weicht man sogar noch das im Koalitionsvertrag angestrebte Verbot  "umwelttoxische" Stoffe einzusetzen auf. Den Phantasiebegriff, den es im Chemikalienrecht nicht gibt, setzt man nun lediglich mit "wassergefährdend" gleich - und gestattet die Verwendung: Soweit das fertig verdünnte Gemisch noch die Wassergefährdungsklasse 1 erreicht, sind auch gefährliche Zutaten weiter zulässig.

Auch von der betonten Beweislastumkehr bleibt bei Lichte betrachtet nichts mehr übrig. Einen fortschrittlichen Ansatz aus dem Entwurf zur Verbändebeteiligung hat man nun wieder gestrichen. Die Erdbebenschäden fallen gar nicht erst unter die Voraussetzung der "Senkungen, Hebungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche". Ebensowenig gilt eine Verursachervermutung bei Umweltschäden und Grundwasserkontaminationen. Hier genügt dem Verursacher jedoch schon die bloße Möglichkeit, dass auch ein Dritter den Schaden verursacht haben kann, um sich der Beweislastumkehr zu entziehen. Die Nichtexistenz eines Dritten als Schädiger zu beweisen ist jedoch schon rein logisch unmöglich für den Geschädigten.

Empörend findet die BI die Darstellungen von Bundes-Umweltministerin Hendricks zur Rechtfertigung des Regelungspakets.
So wurde offenbar, dass die Aussage der Ministerin, ein Fracking-Verbot wäre grundgesetzwidrig, aus der Luft gegriffen ist. So konnte die Ministerin auf Nachfrage kein Rechtsgutachten vorlegen, das ihre Aussage bestätigen würde. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von 2011, gemäß dem ein Fracking-Verbot wie in Frankreich problemlos möglich ist, erwähnte sie bezeichnenderweise nicht. Und der beschlossene Ausstieg aus der Atomkraft steht ihrer Aussage diametral entgegen, dass ein Technik-Verbot unmöglich wäre.

Die Aussage der Ministerin, dass in Deutschland die bisher strengsten Regeln für Fracking eingeführt werden, die es jemals gab, ist substanzlos. Denn mit ihrem Regelungspaket hebelt Frau Hendricks bestehende, strengere Ländermoratorien aus. Und konkrete technische Anforderungen für den Frack-Prozess werden weder durch die vorgelegten Rechtsänderungsentwürfe festgelegt, noch sind derartige rechtliche Regelungen für die Zukunft vorgesehen.

Positiv sieht die BI den fraktionsübergreifenden Widerstand von Bundestagsabgeordneten gegen Fracking. Angesichts der geplanten Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts im Eiltempo kommt diesen Abgeordneten nun die wichtige Aufgabe zu, schnell einzugreifen und das umweltschädliche Regelungspaket zu stoppen. Dabei können sie sicher sein, die Interessen der Bevölkerung zu vertreten.

"Insbesondere auch alle hessischen Bundestagsabgeordneten sollten sich der großen Gefahr, die dieses Gesetz für unser Land heraufbeschwören würde bewusst sein und im Interesse der Umwelt, unseres Wassers als wichtigstes Lebensmittel, sowie der Gesundheit der Menschen gegen diesen völlig unakzeptablen Gesetzentwurf stimmen," erklärt Harald Rücker abschließend.