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Schadstoff-Gutachten zum Conti-Heizkraftwerk- Aktionsbündnis stellt Antrag KORBACH (tk). Die „sofortige Erstellung eines aktuellen human-toxikologischen Gutachtens" zum geplanten Conti-Müllheizkraftwerk fordert das Aktionsbündnis, dem die Bürgerinitiative für ein lebenswertes Korbach, der Kreisverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund (NABU) und Bündnis 90/Die Grünen angehören. Der entsprechende Antrag, den das Bündnis gemeinsam mit dem Ärztenetz Waldecker Land beim Regierungspräsidium einreichen wird, ist am Montag vorgestellt worden. Bilden die Emissionen aus dem geplanten Conti-Heizkraftwerk, in dem vorbehandelter Müll verbrannt werden soll, zusammen mit bereits vorhandenen Schadstoffbelastungen Gesundheitsrisiken für die Bürger? Diese Frage soll das geforderte Gutachten klären. Würde es erstellt, könnten die Messergebnisse dazu führen, dass in die Verbrennungsanlage eine Filtertechnik eingebaut werden müsste, die mehr Schadstoffe zurückhält als es der Gesetzgeber nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorschreibt. „Umweltauswirkungen lassen sich fachgerecht nur in ihrer Gesamtheit aus Vorbelastung und Zusatzbelastung beurteilen", heißt es in dem Antrag zur Begründung. Im Auftrag des Aktionsbündnisses hat der Geschäftsführer des Büros für Um weltfragen, in Siek bei Hamburg, Klaus Koch, das achtseitige Papier verfasst. Als Gutachter wird darin der stellvertretende Direktor des Instituts für Toxikologie der Christian-Albrechts-Universität in Kiel, Dr. Hermann Kruse, empfohlen. Kruse fungierte ebenso wie Koch bereits als Referent bei Informationsveranstaltungen des Aktionsbündnisses in Korbach. Im vergangenen Monat hat MVV Energie (Mannheim) als zukünftiger Betreiber den Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zum Bau der Anlage beim Regierungspräsidium Kassel (RP) eingereicht. Innerhalb der mehrwöchigen Frist, in der die Genehmigungsbehörde prüft, ob die Unterlagen vollständig sind, müsse der Antrag beim RP vorliegen, erklärte Dr. Julia Günther-Pusch, Sprecherin der Bürgerinitiative. Doch auch wenn diese formale Bedingung erfüllt sei, gebe es keinen Rechtsanspruch. Der Betreiber, der die Kosten des Gutachtens zu tragen hätte, könne gesetzlich nicht dazu verpflichtet werden, eine Schadstoff-Voruntersuchung in Auftrag zu geben. Allerdings betonen Fachleute wie Dr. Kruse, dass die Betreiber einer solchen Untersuchung meist zustimmen, wenn der „klare Wille" dazu von Bürgern und Kommunalpolitikem verdeutlicht werde. Deshalb baut das Aktionsbündnis zum einen auf die bisher fast 800 gesammelten Unterschriften und zum anderen auf Aussagen von Bürgermeister Klaus Friedrich. Der Rathauschef, der sich am 3. September zur Wiederwahl stellt, hatte im Interview mit unserer Zeitung angekündigt, er werde „den Regierungspräsidenten auffordern", einen „unabhängigen Gutachter einzuschalten". In seinem Antrag kritisiert das Aktionsbündnis auch die Vorgehensweise des Betreibers, der „mangels eigener, aktuell ermittelter Daten vor Ort ... Untersuchungsergebnisse für die Vorbelastung aus fremden Gegenden oder gar aus anderen Bundesländern" heranziehen will. Eine derartige Methode entspreche „nicht den Vorgaben der TA-Luft 2002, die ausdrücklich einfordert, dass Vorbelastungsdaten vor Ort zu erfassen sind". Nach Ansicht des Antragstellers sind „im Umfeld sowie am Standort der geplanten Anlage ... wesentliche Umweltbelastungen festgestellt worden, die einer Gesamtbewertung unterzogen werden müssen". Insbesondere durch das Continental-Werk seien „relevante Schadstoffbelastungen angefallen, die es gilt in ihrer Gesamtheit über ein human-toxikologisches Gutachten aufzuzeigen". Durch die über Jahrzehnte andauernde Reifenproduktion seien „alle Umweltmedien der Luft, des Bodens sowie des Grundwassers in der Umgebung" mit Schadstoffen wie Schwermetalloxiden (Zinn) oder „krebserregenden polyzyklisch aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAH)" angereichert und belastet. Das Bündnis beantragt deshalb, dass ein neutraler Toxikologe „unter Einbindung der Genehmigungsbehörde" eine Zeitreihenmessung in allen Umweltmedien „für ein Jahr, mindestens jedoch für ein halbes Jahr" vornimmt. Ein neutraler Meteorologe soll zudem mehrere Standorte für mobile Messcontainer ermitteln, „die sowohl in Korbach als auch analog zu dem geforderten erweiterten Beurteilungsradius auf der Hochfläche um Korbach aufzustellen sind". Nach dieser Erweiterung des Beurteilungsgebietes um mindestens fünf Kilometer im Radius um die geplante Anlage an der Limmerstraße „sind die betroffenen Gemeinden ebenfalls an dem Genehmigungsverfahren zu beteiligen". Quelle: WLZ vom 16. August 2006 Zurück![]() |
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