BI lebenswertes Korbach

Klage gegen Baugenehmigung eingereicht

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Conti-Müllheizkraftwerk: Bürgerinitiative sieht Verfahrensfehler

KORBACH (tk). Zwei Privatpersonen haben im Namen der Bürgerinitiative „für ein lebenswertes Korbach" Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung für das Conti-Heizkraftwerk eingereicht.

Das bestätigte gestern ein Sprecher der Initiative. Die Frist zur Klageeinreichung endete um 24 Uhr.

Die Verfahrensklage, die sich gegen das Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde richtet, wird von einem Umweltschutzverband unterstützt. Das Kasseler Regierungspräsidium hatte Mitte Juli den Genehmigungsbescheid an den Betreiber MVV Energie (Mannheim) übergeben.

Die Kritik der Bürgerinitiative konzentrierte sich im Genehmigungsverfahren vor allem auf den Standort der Anlage, der im Wasserschutzgebiet liegt, unzureichende Abgasfilterung und eine fehlende Untersuchung der bereits bestehenden Schadstoffbelastung in Korbach. Diese Gefahren für Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung seien nicht hinreichend berücksichtigt worden. Als einzige Auflage hatte das Regierungspräsidium angeordnet, dass eine doppelte Betonwanne um den Brennstoffbunker gebaut wird.

Quelle: WLZ vom 14. September 2007


Begründung: Behörde hat zusätzliche Schadstoffbelastung nicht ausreichend geprüft

Korbach. Im Auftrag des Aktionsbündnisses gegen die Müllverbrennungsanlage in Korbach hat der Berliner Rechtsanwalt Philipp Heinz für zwei Privatpersonen vor dem Verwaltungsgericht Kassel Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums eingereicht.

Die beiden Privatpersonen klagen stellvertretend für die Bürgerinitiative für ein lebenswertes Korbach und den NABU.

Derzeit wird die Begründung der Klage erarbeitet. Dazu lässt das Aktionsbündnis den Genehmigungsbescheid unter verschiedenen Gesichtspunkten fachlich und juristisch durchleuchten, heißt es in einer Pressemitteilung. Gegenstand der Begründung wird die zusätzliche Belastung durch Luftschadstoffe sein, sowie ihre umweltmedizinischen Auswirkungen, gerade im Zusammenhang mit der bestehenden Vorbelastung. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Beschäftigung mit dem Trinkwasserschutz darstellen. Auch das Thema Lärm soll bearbeitet werden. Der NABU wird zusätzlich zu den Aspekten des Landschafts- und Naturschutzes Stellung nehmen.

"Insgesamt halten wir es nach wie vor für sehr problematisch, dass das Regierungspräsidium zusätzliche Belastungen genehmigt, ohne zuvor die bestehenden Belastungen umfassend aufzuklären", fasst Rechtsanwalt Heinz die Kritikpunkte zusammen. "Auch halten wir eine derartige Anlage nach wie vor nicht für kompatibel mit einem Trinkwasserschutzgebiet." Je nachdem wie die fachlichen Prüfungen ausgehen, werde man deshalb gegebenenfalls auch zusätzlich zur Klage beim Verwaltungsgericht Kassel einen Antrag auf Baustopp stellen.

Quelle: HNA vom 14. September 2007

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